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OVG Bremen, 24.08.2007 - S1 B 246/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme zur Logopädin für zwei Jahre als Leistung zur Eingliederung; Möglichkeit einer individuellen Sicherung der Finanzierung des letzten Drittels der Ausbildung nach § 85 Abs. 2 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB III); Sicherung der ...
- Judicialis
SGB III § 85 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 13.06.2007 - S3 V 1415/07
- OVG Bremen, 24.08.2007 - S1 B 246/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER
Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Bildungsgutscheines und Bewilligung …
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2007 - S1 B 246/07
Er dokumentiert als Verwaltungsakt nicht nur, dass die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sondern auch, dass die Antragsgegnerin ihr Ermessen dahin ausgeübt hat, die Teilnahme der Antragstellerin an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung durch die gesetzlichen Leistungen zu fördern (Sächsisches Landessozialgericht, Beschl. v. 31.1.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER, Rn. 35, zitiert nach juris). - SG Berlin, 12.01.2007 - S 22 AL 4250/06
Förderung der beruflichen Weiterbildung - dreijährige Ausbildung zur Logopädin - …
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2007 - S1 B 246/07
§ 4 des Logopädengesetzes enthält lediglich persönliche Anrechnungsmöglichkeiten, wenn andere verwandte Ausbildungen zuvor abgeschlossen wurden, jedoch keine Möglichkeit einer Kürzung der Ausbildung zu einer beruflichen Weiterbildung, die die gesetzliche Bestimmung meint (siehe auch: SG Berlin, Beschl. v. 12.1.2007 - S 22 AL 4250/06, Rn. 29, zitiert nach juris).
- SG Stade, 27.04.2010 - S 16 AL 13/08
Ablehnung der Förderung einer Ausbildung zur Logopädin; Absicherung der Kosten …
Eine zusätzliche Sicherung der Erreichung des Gesetzeszwecks besteht darin, dass die verlässliche Finanzierung bereits vor Beginn der Ausbildung gewährleistet sein muss (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - L 14 AL 315/09 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - L 7 AL 121/08 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 529/08 ER; OVG Bremen, Beschluss vom 24. August 2007 - S1 B 246/07, Info also 2008, 26; Hessisches LSG, Beschluss vom 6. November 2008 - L 9 AL 158/08 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 28. April 2009 - L 7 AL 118/08 B ER; SG Bremen, Beschluss vom 28. September 2006 - S 13 AL 183/06 ER; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 85 Rdn 112; Stratmann, in: Niesel, SGB III 4. Aufl, § 85 Rdn 13; Olk, in: Mutschler ua, SGB 111, 3. - SG Berlin, 28.04.2011 - S 198 AL 669/11
Zulassung von Maßnahmen für die Förderung der (nicht verkürzbaren) beruflichen …
§ 85 SGB III ist entgegen der Auffassung der Beigeladenen nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Absicherung der Kosten des dritten Ausbildungsjahres durch den Maßnahmeträger selbst gesichert sein muss (vgl. dazu Beschluss des Berliner Landessozialgerichts vom 03.12.2009, L 14 AL 315/09 B ER; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 24.08.2007, S1 B 246/07; Urteil des Sozialgerichts Stade vom 27.04.2010, S 16 AL 13/08).